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   OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21   

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OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21 (https://dejure.org/2023,22150)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.06.2023 - 12 KS 104/21 (https://dejure.org/2023,22150)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2023 - 12 KS 104/21 (https://dejure.org/2023,22150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2; BGB § 140; BauGB § 215 Abs. 1 Nr. 2 (i. d. F. v. 27.8.1997); 9. BImSchV § 23 Abs. 1; BauGB § 233; BauGB § 245e Abs. 1 Satz 1; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3
    Bebauungsgenehmigung; Bestimmtheit; Flächennutzungsplan; Funktionslosigkeit; Konzentrationsflächenplanung; Perplexität; Substanzgebot; Umdeutung eines Antrags; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; Windenergieanlage; Voraussetzungen der Bestimmtheit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsgenehmigung; Bestimmtheit; Flächennutzungsplan; Funktionslosigkeit; Konzentrationsflächenplanung; Perplexität; Substanzgebot; Umdeutung eines Antrags; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; Windenergieanlage; Voraussetzungen der Bestimmtheit eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widersprüchlicher Genehmigungsantrag ist unwirksam!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 2.19

    Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21
    Ebenso wie nach aktuellem Recht ( § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB ) war es bereits nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. d. F. vom 27.8.1997 ausgeschlossen, dass Form- oder Verfahrensfehler bei der Bekanntmachung (der Genehmigung - vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2020 - BVerwG 4 CN 2.19 -, BVerwGE 170, 26 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 15) eines Flächennutzungsplans oder seiner Änderung unbeachtlich wurden, wenn der mit der Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB a. F. (s. o.) verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden war.

    Zwar ist bei Darstellungen von Flächen für Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der gesamte Außenbereich der Gemeinde der Geltungsbereich der Darstellungen und muss die Bekanntmachung ihren Adressaten diesen Geltungsbereich hinreichend deutlich machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2020 - BVerwG 4 CN 2.19 -, a. a. O., juris, Rn. 13).

    Auch für die Bestimmung des hierzu Hinreichenden ist aber maßgeblich, ob die Bekanntmachung geeignet ist, das Inkrafttreten neuen Bebauungsrechts in einem näheren Bereich des Gemeindegebiets dem Normadressaten gegenüber bewusst zu machen und denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsgehalt des Bauleitplans informieren will, zu dem richtigen - bei der Gemeinde ausliegenden - Plan zu führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2020 - BVerwG 4 CN 2.19 -, a. a. O., juris, Rn. 16 f.).

    Stellt die Gemeinde bei einer Konzentrationszonenplanung mit der Wirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kartographisch nur einen Ausschnitt ihres Gemeindegebiets dar, wird sie es jedenfalls im Text der Bekanntmachung deutlich machen müssen, wenn die Darstellungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtliche Wirkungen im gesamten Außenbereich entfalten sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2020 - BVerwG 4 CN 2.19 -, a. a. O., juris, Rn. 22).

    Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. d. F. vom 27.8.1997 wurden Mängel der Abwägung eines Flächennutzungsplans unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit der Bekanntmachung (seiner Genehmigung - vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2020 - BVerwG 4 CN 2.19 -, a. a. O., hier zitiert nach juris, Rn. 15) unter Darlegung des Sachverhalts, der den Mangel begründen sollte, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden waren.

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19

    Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21
    Die Klage ist dann allerdings grundsätzlich mangels Rechtsschutzbedürfnis und Durchführung des Vorverfahrens unzulässig (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.12.2021 - 12 LB 110/19 -, NuR 2022, 66 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 70 ff.).

    Sie betrifft nämlich das identitätsstiftende Merkmal des Vorbescheids (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, a. a. O., juris, Rn. 71).

    Da es dem antragstellenden Vorhabenträger versagt ist, die ihm allein obliegende Disposition über das Ausmaß der zum Gegenstand seines Antragsbegehrens gemachten Genehmigungsvoraussetzungen dergestalt faktisch in die Hände der Genehmigungsbehörde zu legen, dass er - als hilfsweisen Gegenstand desselben Antrags - das Verlangen artikuliert, die Behörde möge ggf. einen Vorbescheid unter Ausklammerung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen erteilen, falls die vorgelegten Unterlagen für einen Vorbescheid mit umfassenderem Inhalt nicht ausreichten (Nds. OVG, Urt. v. 18.12.2021 - 12 LB 110/19 -, a. a. O., hier zitiert nach juris, Rn. 71, zustimmend Storost, in: Ule/Laubinger/Repkewitz, BImSchG, Werkstand: Apr. 2023, § 9 BImSchG, Rn. C.2), lässt sich ein vergleichbarer Effekt nicht über eine (als obligatorische konstruierte) Umdeutung erreichen.

    Da eine solche Vorprüfung ihrerseits gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 UmwRG i. V. m. § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt, könnte das Gericht auf eine Verpflichtungsklage der klagenden Vorhabenträgerin zu deren Gunsten nur "durchentscheiden" (und müsste ggf. die Sache dafür spruchreif machen), wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung bereits durchgeführt worden wäre oder wenn eine die UVP-Pflicht des Vorhabens verneinende allgemeine Vorprüfung vorläge, die dem Maßstab des § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG genügte (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.10.2021 - 12 LB 110/19 -, a. a. O., juris, Rn. 65).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2023 - 7 D 43/22

    Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21
    Damit hat es keinen Anlass gesehen, den Ansatz (OVG B-Stadt-Bdg, Urt. v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 -, NuR 2011, 794 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 60) zu beanstanden, wonach für die Kontrolle des Abwägungsergebnisses (OVG B-Stadt-Bdg, a. a. O., Rn. 41; OVG NRW, Urt. v. 24.2.2023 - 7 D 43/22.NE -, juris, Rn. 70) eine Bewertung des Verhältnisses zwischen der Größe der im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsfläche und der Größe derjenigen Potenzial-Flächen vorzunehmen sei, die sich nach Abzug der harten Tabuzonen von der Gesamtheit der gemeindlichen Außenbereichsflächen ergeben.

    Fehlt es an ausreichenden Ermittlungen und Bewertungen des Plangebers zu dem Gebot, durch die Planung der Windenergienutzung substanziell Raum zu verschaffen, wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass daraufhin zumindest ein Mangel des Abwägungsvorgangs vorliege ( OVG NRW, Urt. v. 24.2.2023 - 7 D 43/22.NE -, juris, Rn. 76).

    Könne gerichtlich festgestellt werden, dass er offensichtlich, von Einfluss auf das Ergebnis der Abwägung und nicht nachträglich unbeachtlich geworden sei, dürfe folglich offenbleiben, ob die Planung der Windenergie im (Abwägungs-)Ergebnis substanziell Raum verschaffe (vgl. OVG NRW, Urt. v. 24.2.2023 - 7 D 43/22.NE -, juris, Rnrn. 76, 84 ff. und 113).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2023 - 7 D 328/21

    Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21
    Denn der rechtlichen Konstruktion nach entzieht § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dem Vorhaben keineswegs "in der Regel" die "Privilegierung" nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB , sondern er bewirkt lediglich, dass sich das Freihaltungsinteresse an außerhalb von Konzentrationszonen liegenden Außenbereichsflächen - und zwar im rechtlichen Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - als entgegenstehender öffentlicher Belang regelhaft sogar gegen diese "Privilegierung" durchsetzt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 12.5.2023 - 7 D 328/21.AK -, juris, Rn. 78).

    Diese Rechtsfolge kann zwar vorbehaltlich des § 249 Abs. 7 Satz 2 BauGB aufgrund einer nach Maßgabe des § 249 Abs. 9 BauGB zulässigen landesrechtlichen Grundlage - wie etwa § 1 Abs. 2 BauGB-AG NRW - eintreten (vgl. OVG NRW, Urt. v. 12.5.2023 - 7 D 328/21.AK -, juris, Rnrn. 35 und 91) und ist nunmehr auch in § 249 Abs. 2 Satz 1 BauGB vorgesehen, sie ist aber nicht die Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21
    Damit hat es keinen Anlass gesehen, den Ansatz (OVG B-Stadt-Bdg, Urt. v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 -, NuR 2011, 794 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 60) zu beanstanden, wonach für die Kontrolle des Abwägungsergebnisses (OVG B-Stadt-Bdg, a. a. O., Rn. 41; OVG NRW, Urt. v. 24.2.2023 - 7 D 43/22.NE -, juris, Rn. 70) eine Bewertung des Verhältnisses zwischen der Größe der im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsfläche und der Größe derjenigen Potenzial-Flächen vorzunehmen sei, die sich nach Abzug der harten Tabuzonen von der Gesamtheit der gemeindlichen Außenbereichsflächen ergeben.

    Dies schließt zur Überzeugung des erkennenden Senats auch etwaige Mängel der Abwägung in Bezug auf das Substanzgebot einer Konzentrationsflächenplanung für WEA ein, zumindest sofern - wie hier - kein "Extremfall" einer "Feigenblattplanung" (vgl. OVG B-Stadt-Bdg, Urt. v. 24.2.2011 - OVG 2 A 2.09 -, a. a. O., juris, Rnrn.

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21

    Bestimmtheit, hinreichende; Vorbescheid, immissionsschutzrechtlicher;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21
    Er ermöglicht keine weitere auf eine positive Bescheidung ausgerichtete Bearbeitung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.2.2022 - 12 MS 172/21 -, BauR 2022, 1034 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 48) und bietet daher auch nicht die Grundlage dafür, die Genehmigungsbehörde zu seiner erneuten Bescheidung zu verpflichten.

    Das hat folgenden rechtlichen Hintergrund (Nds. OVG, Beschl. v. 14.2.2022 - 12 MS 172/21 -, a. a. O., juris, Rn. 66): Ein positiver Vorbescheid verbindet gemäß § 9 Abs. 1 BImSchG eine (Vorab-) Entscheidung über nur einzelne - deshalb vom Vorhabenträger in seinem Antrag nach § 23 Abs. 1 der 9. BImSchV genau anzugebende - Genehmigungsvoraussetzungen des Vorhabens mit dessen günstiger vorläufiger Gesamtbeurteilung im Übrigen (vgl. die entsprechende Regelung für die Teilgenehmigung in § 8 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 BImSchG ).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21
    In ihrem klassischen Anwendungsbereich setzt die Funktionslosigkeit der Darstellung eines Bauleitplanes voraus, dass erstens die Verhältnisse, auf die sich die Darstellung bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Darstellung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und dass zweitens die Abweichung zwischen der planerischen Darstellung und der tatsächlichen Situation in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Darstellung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.5.1977 - BVerwG I C 58.76 -, BVerwGE 54, 5 ff. [11] ).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21
    4 bis 6 zu § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB , sowie Urt. v. 29.8.2007 - BVerw 4 C 2.07 -, BVerwGE 129, 209 ff. , hier zitiert nach juris, Rnrn.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21
    Vielmehr hat sie lediglich erkennen lassen, dass ihres Erachtens einige fachgesetzliche Vollprüfungen unterbleiben sollten, ohne dabei zu berücksichtigen, dass die Fachgesetze den Inhalt öffentlich-rechtlicher Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB dergestalt konkretisieren, dass die fachgesetzliche und die bauplanungsrechtliche Prüfung teilweise den gleichen oder einen einander zumindest wesentlich überschneidenden Inhalt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, BVerwGE 147, 118 ff. , hier zitiert nach juris, Rnrn.
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18

    Abwägungsmaterial; Ausschlusszone; Ermessensunterschreitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21
    Unter dem Gesichtspunkt übermäßiger Sperrwirkung kann die Funktionslosigkeit der Darstellung der Ausschlusswirkung einer Konzentrationsflächenplanung daher nicht isoliert gerechtfertigt werden, sondern nur dann eintreten, wenn zugleich die positive Darstellung von Flächen für die Windenergienutzung ganz oder überwiegend funktionslos geworden ist, sodass - entsprechend der gesetzgeberischen Konzeption (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 110) - mit deren Rechtfertigung auch diejenige der korrespondierenden Ausschlusswirkung entfällt.
  • BVerwG, 12.05.2016 - 4 BN 49.15

    Flächennutzungsplanung; substanzielles Raumgeben für Windenergienutzung;

  • BVerwG, 14.12.2022 - 4 CN 1.22

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 11/19

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konfliktbewältigung;

  • BVerwG, 10.03.2016 - 4 B 7.16

    Offensichtlicher Mangel im raumplanerischen Abwägungsvorgang bei

  • BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97

    Bauplanungsrecht - Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 09.02.2015 - 4 BN 20.14

    Abwägungsmangel der fehlenden Differenzierung zwischen harten und weichen

  • BVerwG, 24.01.2023 - 4 CN 6.21

    Eintritt der Ausschlusswirkung mit der Änderung des Flächennutzungsplans an

  • BVerwG, 22.12.2003 - 4 B 66.03

    Auslegung gerichtlicher Entscheidungen; Fehlende Bekanntmachung eines

  • BVerwG, 17.02.2022 - 4 BN 39.21

    Mangels Darlegung unzulässige Beschwerde zur Frage, ob eine Bekanntmachung den

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2022 - 1 KN 79/20

    Feuerwehr; Mängelrüge; Präklusion; Schlussbekanntmachung; seltene Ereignisse

  • BVerwG, 03.05.1977 - 1 C 58.76

    Übernommene Einlagen - Kredite - Erhöhung des Stammkapitals

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 19 A 1757/02

    Kostenübernahme eines Integrationshelfers ist Schulsache

  • VGH Bayern, 04.08.2022 - 22 A 20.40012

    Erfolglose Klage auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer

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